Prüfungen
Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
- Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Berufsausbildung eine Zwischenprüfung durchgeführt. Inhalt und Zeitpunkt der Zwischenprüfung sind in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschrieben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Ausbildung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen endet mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer. In den Fällen, in denen die Ausbildungsordnung vorschreibt, dass Berichtshefte geführt werden müssen, gelten sie neben der Teilnahme an der Zwischenprüfung als weitere Zulassungsvoraussetzung. In der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die Auszubildenden die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse für den gewählten Beruf besitzen. Dabei werden die Prüfungsanforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnung zugrunde gelegt. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Ausbildungszeit kann dann bis zur Wiederholungsprüfung verlängert werden.
- Seit kurzem wird zur Unterstützung der Prüferinnen und Prüfer ein Prüferportal angeboten. Mit dem neuen Prüferportal, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelt wurde, will das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Prüferinnen und Prüfer bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen. Das Portal soll den Zugang zu wichtigen Informationen rund um das Prüfungswesen erleichtern und ein Forum zum Austausch mit anderen Prüferinnen und Prüfern bieten. Gleichzeitig erhalten künftige Prüferinnen und Prüfer einen Einblick in die Arbeit als Mitglied eines Prüfungsausschusses.
Eine weitere Hilfestellung bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einem elektronischen Werkzeugkasten an, mit dessen Hilfe sich die Handlungsorientierung von Prüfungsaufgaben bewerten und verbessern lassen.
- Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie bietet im Internet ein WEBLOG zum Prüfungswesen an. Siehe hier: http://bit.ly/seHM7s