Rechte/Pflichten in der dualen Ausbildung - Duale-Ausbildung

Duale Ausbildung
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Rechte/Pflichten in der dualen Ausbildung

Welche Rechte und Pflichten haben Auszubildende?

Die Rechte und Pflichten, die sich für Auszubildende aus einem Ausbildungsverhältnis ergeben, sind im Berufsbildungsgesetz geregelt (§§ 6-9 BBiG).
Pflichten der Auszubildenden (Azubis)

Azubis müssen

  • sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind,

  • die ihnen übertragenen Aufgaben im Rahmen der Ausbildung sorgfältig ausführen,

  • an Ausbildungsmaßnahmen, für die sie freigestellt werden (z.B. Berufsschulunterricht), teilnehmen,

  • den Weisungen des Ausbilders Folge leisten,

  • über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren,

  • Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandeln,

  • die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung beachten,

  • ein Fernbleiben von der Ausbildung unverzüglich melden und bei Krankheit ein ärztliches Attest vorlegen.
Rechte der Auszubildenden (Azubis)

Azubis

  • erhalten eine angemessene Vergütung, die mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Ein Anspruch auf Vergütung besteht auch für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.

  • haben Anspruch darauf, dass Ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind,

  • dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen,

  • erhalten kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe, die für die Berufsausbildung und zum Ablegen der Prüfungen erforderlich sind,

  • werden für den Besuch der Berufsschule, für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freigestellt,

  • haben am Ende der Ausbildung Anspruch auf ein Zeugnis, das Auskunft über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse geben muss.
Anregungen für eine Unterrichtseinheit zu Rechten und Pflichten in der Berufsausbildung im Umfang von 6 bis 8 Unterrichtsstunden hat z.B. Marc Woitschätzke in's Netz gestellt. Er unterrichtet ab dem Schuljahr 2007/08 an der beruflichen Schule des Kreises Segeberg in Bad Segeberg das Fach "Wirtschaft/Politik" und die berufliche Fachrichtung "Metalltechnik" und seinen Vorschlag hier veröffentlicht.

Eine 188 Seiten umfassende Broschüre zum Thema Ausbildung & Beruf. Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung bietet auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung als pdf-Datei zum Herunterladen an.

Siehe auch die von ver.di@school angebotenen Unterrichtseinheiten. ver.di@school ist die Berufsschulkampagne der ver.di Jugend.

Die Beschäftigung mit dem Thema „Rechte und Pflichten von Auszubildenden“ bietet den BerufsschülerInnen eine gute Gelegenheit, sich mit ihren eigenen Arbeitsverträgen und mit ihrer Ausbildungssituation auseinander zu setzen. Sie erhalten bei diesem Thema eine Menge Informationen, die sie im Alltag brauchen.
und


Inhaltlich umfasst diese Unterrichtseinheit folgende Bereiche:

  • Übernahme ja/nein
  • Wie bewerbe ich mich nach der Ausbildung richtig?
  • Was muss ich machen, wenn ich nach der Ausbildung arbeitslos bin?
  • Studium nach der Ausbildung –
  • Wie kann ich Bafög bekommen und zu welchen Modalitäten?
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